Schufa-Negativeintrag durch andere Umstände

Gothia Deutsch­land GmbH löscht Schu­fa-Ne­ga­tivein­trag – Rechtsanwalt und Schufa-Experte Dr. Tintemann von der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und Partner konnte einem betroffenen Familienvater aus den Umständen eines Schufa-Negativeintrages rettenAuch der Kauf von Umstandsmode kann zu Schu­fa-Sor­gen füh­ren. Die­se Er­fah­rung muss­te ein lei­ten­der An­ge­stell­ter aus Düs­sel­dorf ma­chen, nach­dem sei­ne schwan­ge­re Ehe­frau bei dem Onlineportal der Fir­ma H & M Umstandsbekleidung er­wor­ben hat­te. Da die Ehe­frau die Umstandsmode lei­der oh­ne Wis­sen des Ehemannes auf sei­nen Na­men be­stellt hat­te, bekam er Schu­fa-Sor­gen, anstatt sei­ne schwangere Ehe­frau.

Schnelle Hilfe bei Löschung des Schufa-Eintrages

Der betroffene Ehemann und Vater aus dem Schwäbischen mel­de­te sich da­her ratsuchend bei Rechts­an­walt Dr. Sven Tintemann und be­auf­trag­te die­sen, die Lö­schung des Schu­fa-Negativeintrages bei der Schu­fa Hol­ding AG, den die Gothia Deutsch­land GmbH veranlasst hat­te, zu be­wir­ken.

Nach ei­nem aus­führ­li­chen Te­le­fo­nat am Mon­tag den 05.08.2013 wand­te sich der Schu­fa-Ex­per­te Tintemann dann schriftlich an die eintragende Gothia Deutsch­land GmbH und for­der­te die­se auf, den Negativeintrag zur Lö­schung zu brin­gen und zwar bis zum 14.08.2013. Für den Fall, dass ei­ne Lö­schung nicht er­fol­gen wür­de, kün­dig­te der Fach­an­walt für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht den An­trag auf Er­lass ei­ner einst­wei­li­gen Ver­fü­gung an.

Be­grün­det wur­de das Löschungsbegehren vor­ al­lem da­mit, dass sich die Ursprungsgläubigerin H & M nicht mit Mah­nun­gen und Schu­fa-Hin­wei­sen bei dem be­trof­fe­nen Ehe­mann ge­mel­det hat­te. Nach Er­halt der Rech­nung hat­te die bestellende Ehe­frau auf­grund des in der Zwi­schen­zeit ge­bo­re­nen Nach­wuchses die An­ge­le­gen­heit schlicht und er­grei­fend ver­ges­sen.

Mahnung erinnert an vergessene Rechnung – Schufa Eintrag erfolgt gleichzeitig

Erst durch ein Mahn­schrei­ben der Gothia Deut­schland GmbH wur­den die Ehe­leu­te wie­der auf den Vor­gang auf­merk­sam und zahl­ten un­ver­züg­lich die of­fe­ne Rech­nung zzgl. In­kas­so­kos­ten. Den­noch wur­de sei­tens der Gothia Deutsch­land GmbH ein Schu­fa-Negativeintrag mit Da­tum des Mahn­schrei­bens ver­an­lasst. Auf die Fra­ge, ob ein sol­ches Vor­ge­hen recht­mä­ßig ist, ant­wor­tet Dr. Tintemann:

„Selbst­ver­ständ­lich kann nicht gleich­zei­tig mit dem ers­ten Mahn­schrei­ben ein Schu­fa-Negativeintrag ver­an­lasst wer­den. Dies ist in § 28 a Abs. 1 Nr. 4 BDSG ein­deu­tig ge­re­gelt. Hie­rauf ha­ben wir die eingetragende Gothia Deutsch­land GmbH und die Schu­fa Hol­ding AG auch hin­ge­wie­sen. Sowie auch unser Hinweis darauf erfolgt ist, dass die Be­stel­lung durch die Ehe­frau oh­ne Wis­sen des Ehe­man­nes auf des­sen Na­men er­folgt ist. Ei­ne Zu­rech­nung kann schon aus die­sem Grund nicht er­fol­gen.“

Tatsächlich trug die Argumentation der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte schnell zur erfolgreichen Löschung des Eintrages bei. Diesen löschte die Schufa Holding AG auf eigene Initiative bereits am 13.08.2013 ohne die Gegenseite Gothia überhaupt anzuhören.

Berichtigung des Scorewertes nicht vergessen!

Nach Lö­schung des Ne­ga­tiv-Eintrages ver­bes­ser­te sich der Scorewert des be­trof­fe­nen Familienvaters noch ein­mal, so­dass die­ser nunm­ehr be­ru­higt und zeitlich wie geplant in den wohl­ver­dien­ten Familien Urlaub fah­ren konnte, oh­ne sei­ne Schu­fa-Sor­gen im Ge­päck mit­neh­men zu müs­sen. Ein wei­te­rer Er­folg der Kanz­lei Dr. Schulte und Part­ner Rechts­an­wäl­te im Kampf ge­gen Negativeinträge konn­te somit innerhalb ei­ner Wo­che er­reicht wer­den, die zwi­schen dem Schrei­ben an die eintragende Ge­sell­schaft bzw. die Schufa und der Lö­schung des Eintrages lag.

Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte ist in dem Bereich der Schufa-Sanierung schon seit Jahren erfolgreich tätig und hat zu den Prozesserfolgen umfangreich sowohl im Internet als auch in der Fachpresse veröffentlicht. Dr. Schulte veröffentliche hierzu einen Bestseller „Schufa Eintrag Löschen“ bei Amazon.

V.i.S.d.P.

 

Dr. Sven Tintemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und in München.

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